B2B-Software-as-a-Service

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Vertragsversion: 2026-08-12

SHA-256: 3254d8e0b1a5e32d5f875180554774129c400ddff5ecdc5366c20637d2fe7c83

§ 1 Anbieter, Geltungsbereich und Unternehmereigenschaft

Diese Bedingungen gelten für Verträge über die Nutzung der SaaS-Plattform Zentrio zwischen Timo Laß, Arlaustieg 7, 22851 Norderstedt, Deutschland („Anbieter“) und dem registrierten Unternehmen („Kunde“).

Zentrio richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Der Registrierende bestätigt, für den Kunden vertretungsberechtigt zu sein. Ein Vertrag mit Verbrauchern wird nicht angeboten.

Abweichende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur, wenn der Anbieter ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat. Eine vorbehaltlose Leistung oder die Annahme einer Bestellung stellt keine solche Zustimmung dar.

§ 2 Vertragsschluss und Vertragsunterlagen

Der Kunde gibt durch Unterzeichnung einer individuellen Beauftragung, Abschluss eines Checkouts oder Abschluss der Registrierung ein Angebot auf Nutzung von Zentrio im jeweils ausgewiesenen Umfang ab. Der Vertrag kommt mit ausdrücklicher Auftragsbestätigung oder Freischaltung des Kontos zustande.

Bei einem individuell begleiteten Verkauf bestimmen die unterzeichnete Beauftragung und das zugehörige Angebot insbesondere Tarif, Einrichtungsumfang, Produktivstart, Vergütung und ausdrücklich vereinbarte Zusatzleistungen. Im Übrigen gelten die einbezogenen Vertragsunterlagen.

Vor dem Absenden werden die konkret angezeigten Fassungen von AGB, AVV, TOM und Datenschutzhinweisen mit Versionskennung und SHA-256-Fingerabdruck bezeichnet. Zentrio speichert bei Annahme diese Kennungen, Fingerabdrücke, Zeitpunkt und einen manipulationsgeschützten Nachweis. Die veröffentlichten Seiten sind speicher- und druckbar.

§ 3 Leistung und Mitwirkung

Zentrio ist eine webbasierte Betriebssoftware für CRM, Angebote, Rechnungen, Projekte, Termine, Kommunikation und Einsatzsteuerung.

Der konkrete Funktionsumfang ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung und dem gebuchten Tarif. Rechtliche, steuerliche oder fachliche Entscheidungen – insbesondere die Auswahl eines Rechnungs- oder Steuerfalls – verbleiben beim Kunden. Zentrio ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung.

Der Kunde stellt richtige Stammdaten bereit, prüft erzeugte Dokumente vor ihrer Festschreibung, vergibt Benutzerrechte nach dem Erforderlichkeitsprinzip und schützt Zugangsdaten sowie angebundene Drittdienste.

Benutzerkonten sind den tatsächlich zugriffsberechtigten Personen zuzuordnen. Der Kunde hält Rollen und Berechtigungen aktuell, sperrt ausgeschiedene oder nicht mehr berechtigte Benutzer unverzüglich und informiert den Anbieter bei Verdacht auf einen unbefugten Zugriff. Eine Weitergabe persönlicher Zugangsdaten ist unzulässig.

§ 4 Verfügbarkeit, Wartung und Support

Zielverfügbarkeit: Monatliche Verfügbarkeit von 99,0 Prozent im Jahresmittel, ausgenommen angekündigte Wartungsfenster und höhere Gewalt.. Ausgenommen sind angekündigte Wartung, Ereignisse außerhalb des beherrschbaren Einflussbereichs und Ausfälle kundenseitig eingebundener Drittanbieter. Eine garantierte Beschaffenheit liegt nur vor, wenn sie ausdrücklich als solche bezeichnet ist.

Support per E-Mail an kontakt@hgs-lass.de an Werktagen; Reaktionszeiten richten sich nach Dringlichkeit und gebuchtem Leistungsumfang.

§ 5 Vergütung und Zahlungsabwicklung

Aktueller Preisvermerk: Preis gemäß individueller Bestellung. Maßgeblich sind die individuelle Beauftragung, die Bestellung beziehungsweise der Checkout mit der dort ausgewiesenen Umsatzsteuerbehandlung. Wiederkehrende Entgelte werden für die jeweilige Abrechnungsperiode im Voraus fällig. Die Abrechnung erfolgt nach der im Bestellweg angegebenen Zahlungsart, insbesondere per Rechnung oder über den angegebenen Zahlungsdienstleister.

Einmalige Einrichtungsleistungen, Zahlungsziel und Beginn der laufenden Abrechnung ergeben sich aus der individuellen Beauftragung beziehungsweise Bestellung.

Rechnungen und abrechnungsbezogene Mitteilungen dürfen elektronisch an die hinterlegte geschäftliche E-Mail-Adresse oder im Kundenkonto bereitgestellt werden. Der Kunde hält seine Rechnungs- und Kontaktdaten aktuell.

Bei Zahlungsverzug darf der Anbieter den Zugang nach angemessener Ankündigung auf lesenden Zugriff beschränken. Gesetzliche Zurückbehaltungs- und Kündigungsrechte bleiben unberührt.

§ 6 Laufzeit und Kündigung

Monatliche Vertragslaufzeit ab Freischaltung, sofern im individuellen Angebot nichts Abweichendes vereinbart ist.

Kündigung mit einer Frist von 14 Tagen zum Ende des jeweiligen Abrechnungsmonats, sofern im individuellen Angebot nichts Abweichendes vereinbart ist.

Ordentliche Kündigungen können in Textform, insbesondere per E-Mail an kontakt@hgs-lass.de, erklärt werden. Der Kunde muss dabei das betroffene Unternehmen beziehungsweise Kundenkonto eindeutig bezeichnen. Abweichende wirksam vereinbarte Kündigungswege bleiben unberührt.

Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Nach Wirksamwerden der Kündigung wird das Konto zunächst in einen Export-/Abrufmodus überführt; Einzelheiten regelt § 8.

§ 7 Datenschutz und Auftragsverarbeitung

Für Daten, die der Kunde als Verantwortlicher in Zentrio verarbeitet, gilt der Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO einschließlich der technischen und organisatorischen Maßnahmen. Informationen zur Verarbeitung eigener Vertrags-, Abrechnungs- und Nutzungsdaten durch den Anbieter enthält die Datenschutzerklärung. Die aktuelle Liste genehmigter Unterauftragnehmer ist Bestandteil des AVV.

Zugehörige Unterlagen: Auftragsverarbeitungsvertrag · Technische und organisatorische Maßnahmen · Datenschutzerklärung · Unterauftragnehmer

§ 8 Datenportabilität, Wechsel und Löschung

Der Kunde kann die im vollständigen Mandantenexport erfassten Daten und digitalen Assets in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format abrufen. Ein Wechselprozess kann mit einer Vorlaufzeit von höchstens 30 Kalendertagen eingeleitet werden. Der reguläre Übergangszeitraum beträgt höchstens 30 Kalendertage.

Nach Ende des Übergangszeitraums bleiben die exportierbaren Daten mindestens 30 Kalendertage abrufbar. Nach Vertragsende steht ein Exportzeitraum von 30 Tagen zur Verfügung. Anschließend werden Mandantendaten nach Ablauf einschlägiger Aufbewahrungs- und Sicherungsfristen gelöscht. Gesetzliche Aufbewahrungspflichten und nachweisbare Rechtsverteidigungsinteressen können einer sofortigen Löschung einzelner Anbieter-Vertragsdaten entgegenstehen. Welche Datentypen und Dateien der aktuelle Export tatsächlich umfasst, beschreibt die Datenportabilitäts- und Exit-Dokumentation.

Der Kunde prüft rechtzeitig vor Vertragsende, welche Daten er für seine weitere Geschäftstätigkeit oder gesetzliche Aufbewahrung benötigt, und nutzt hierfür die bereitgestellten Exportmöglichkeiten. Ein Anspruch auf ein nicht vereinbartes Sonderformat oder eine unmittelbare Datenbankkopie besteht nicht.

Zugehörige Unterlagen: Datenportabilitäts- und Exit-Dokumentation

§ 9 Zulässige Nutzung

Der Anbieter darf konkrete missbräuchliche Vorgänge sperren und bei erheblicher Gefahr vorübergehend den notwendigen Zugang begrenzen. Der Kunde wird informiert, soweit dies rechtlich und technisch möglich ist.

Soweit der Kunde Zentrio-Formulare, Buchungsseiten, Angebote, E-Mails oder andere öffentliche beziehungsweise an Dritte gerichtete Inhalte einsetzt, bleibt er Anbieter der jeweiligen Leistung und inhaltlich Verantwortlicher. Er stellt insbesondere erforderliche Pflichtinformationen, Datenschutzhinweise, Rechtsgrundlagen und Einwilligungen bereit. Zentrio stellt hierfür die technische Infrastruktur zur Verfügung und prüft die Kundeninhalte nicht allgemein auf rechtliche Zulässigkeit.

Bei Beschäftigten-, Zeit-, Einsatz- oder Standortdaten prüft der Kunde vor Aktivierung und Nutzung insbesondere arbeits- und datenschutzrechtliche Zulässigkeit, Erforderlichkeit, Transparenz, Aufbewahrungsfristen sowie gegebenenfalls bestehende Beteiligungsrechte. Der Kunde konfiguriert die Erfassung auf den für seinen zulässigen Zweck erforderlichen Umfang.

  • Keine rechtswidrigen Inhalte verarbeiten oder Rechte Dritter verletzen.
  • Keine unverlangte Werbung oder sonstige unzulässige Nachrichten versenden.
  • Keine Sicherheits-, Mandanten- oder Nutzungsschranken umgehen.
  • Keine Schadsoftware einbringen oder den Betrieb unverhältnismäßig belasten.
  • Keine unrichtigen, irreführenden oder ohne ausreichende Berechtigung erhobenen Daten einstellen, importieren oder verbreiten.

§ 10 Rechte an Software und Kundendaten

Der Kunde erhält für die Vertragsdauer ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht an Zentrio im gebuchten Umfang. Rechte an vom Kunden eingebrachten Daten und Dokumenten verbleiben beim Kunden beziehungsweise den jeweiligen Rechteinhabern. Der Anbieter verarbeitet sie nur zur Vertragserfüllung, Sicherheit und aufgrund dokumentierter Weisungen oder gesetzlicher Pflichten.

Der Kunde stellt sicher, dass er die für Upload, Import, Speicherung, Bearbeitung und vertragsgemäße Übermittlung seiner Inhalte erforderlichen Rechte besitzt. Dies gilt insbesondere für Texte, Bilder, Logos, Dokumente, Kontaktlisten und Daten aus angebundenen Systemen.

§ 11 Mängel und Haftung

Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften. Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt. Weitergehende Haftung wegen leichter Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

Der Kunde meldet reproduzierbare Störungen unverzüglich und unterstützt die Fehleranalyse. Für Datenverluste haftet der Anbieter im Rahmen der vorstehenden Regeln nur in Höhe des Aufwands, der bei ordnungsgemäßer Datensicherung und Nutzung der Exportmöglichkeiten erforderlich gewesen wäre.

§ 12 Änderungen

Wesentliche Änderungen von Preis, Hauptleistung, Haftung, Laufzeit oder Datenverarbeitung werden dem Kunden rechtzeitig mitgeteilt und erfordern, soweit gesetzlich oder vertraglich erforderlich, eine ausdrückliche Zustimmung. Reine redaktionelle Änderungen, Sicherheitsverbesserungen und notwendige Anpassungen an zwingendes Recht dürfen mit angemessener Vorankündigung erfolgen, sofern sie den Kunden nicht unangemessen benachteiligen.

§ 13 Schlussbestimmungen

Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Sitz des Anbieters, wenn der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Zwingende Gerichtsstände bleiben unberührt.

Gültig ab 2026-08-12.