Empfehlungsprogramm

Bedingungen des Zentrio Partnerprogramms

Vertragsversion: 2026-08-25-3

1. Teilnahme

Am Programm können Unternehmen, selbstständig Tätige und volljährige Privatpersonen mit Wohn- oder Geschäftssitz in Deutschland teilnehmen. Ein Anspruch auf Freigabe besteht nicht. Teilnehmer erhalten keine Abschluss- oder Vertretungsvollmacht und sind weder zu einer bestimmten Werbeleistung noch zur Exklusivität verpflichtet.

2. Persönlicher Empfehlungslink

Nach Freigabe erhält der Partner einen persönlichen Link. Eine Empfehlung wird zugeordnet, wenn der Empfehlungscode bei der Registrierung des neuen Zentrio-Betriebs übermittelt wird. Nachträgliche manuelle Zuordnungen, Eigenempfehlungen, Mehrfachzuordnungen, Cookie-Stuffing und technisch erzeugte Scheinzugriffe sind ausgeschlossen.

3. Vergütung

Unternehmen und Selbstständige: Der Standardsatz beträgt 20 Prozent der tatsächlich bezahlten Netto-Lizenzgebühr für die ersten 12 provisionsfähigen Abrechnungsmonate. Auszahlungen erfolgen gesammelt ab einem fälligen Saldo von 50 Euro gegen ordnungsgemäße Rechnung des Partners.

Privatpersonen: Die Erfolgsprämie beträgt einmalig 40 Euro je direkt geworbenem Betrieb, sobald dessen Testphase beendet und die erste reguläre Lizenzrechnung bezahlt ist. Die Auszahlung erfolgt nach Hinterlegung der erforderlichen Identitäts-, Anschrift- und Bankdaten. Der Empfänger ist für die persönliche steuerliche Einordnung und Erklärung der Prämie verantwortlich.

Einrichtung, Umsatzsteuer, Gutschriften, Rückerstattungen, Rabatte ohne Zahlung, Testzeiträume und sonstige Fremd- oder Zusatzkosten gehören nicht zur Provisionsbasis. Ein positiver Posten wird nach 30 Tagen fällig. Rückerstattungen und Gutschriften erzeugen einen entsprechenden negativen Korrekturposten. Abweichende Konditionen bedürfen einer dokumentierten Vereinbarung.

4. Werbung

Bei jeder Veröffentlichung oder Weitergabe, aus der eine Vergütung entstehen kann, kennzeichnet der Partner den kommerziellen Zweck klar, rechtzeitig und unmittelbar am Beitrag oder Partnerlink. Öffentliche Beiträge sind gut sichtbar mit „Werbung“ oder „Anzeige“ zu kennzeichnen; die Kennzeichnung darf nicht ausschließlich in einer Hashtag-Sammlung, im Profil, im Footer oder hinter einem weiteren Link stehen. Der Partner darf nur freigegebene oder nachprüfbar richtige Aussagen über Zentrio verwenden. Unverlangte E-Mail-, Messenger- oder Telefonwerbung, irreführende Erfolgsversprechen, Markenanzeigen auf den Suchbegriff „Zentrio“ ohne Freigabe sowie rechtswidrige Inhalte sind untersagt.

5. Abrechnung und Nachweise

Das Partnerportal zeigt Klicks als unverbindliche Orientierungsgröße sowie registrierte und zahlende Betriebe ausschließlich als aggregierte Kennzahlen. Kundennamen und Kontaktdaten werden nicht offengelegt. Maßgeblich für die Abrechnung sind die in Zentrio und beim Zahlungsdienstleister dokumentierten Zahlungsvorgänge und Korrekturen.

6. Laufzeit und Beendigung

Die Teilnahme läuft auf unbestimmte Zeit und kann von beiden Seiten mit einer Frist von 14 Tagen in Textform beendet werden. Das Recht zur sofortigen Sperrung bei Missbrauch oder erheblichem Regelverstoß bleibt unberührt. Bereits entstandene, berechtigte Ansprüche bleiben bestehen; Korrekturen und Rückbelastungen werden weiterhin berücksichtigt.

7. Widerruf für Privatpersonen

Privatpersonen können ihre Teilnahmeerklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform widerrufen. Die Frist beginnt mit Vertragsschluss. Zur Ausübung genügt eine eindeutige Erklärung an die im Impressum genannte E-Mail- oder Postadresse. Bei einem wirksamen Widerruf wird das Partnerkonto beendet; bereits entstandene zwingende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.

8. Schlussbestimmungen

Es gilt deutsches Recht unter Wahrung zwingender Verbraucherschutzvorschriften. Soweit der Partner Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist der Sitz des Zentrio-Betreibers Gerichtsstand. Zwingende gesetzliche Regelungen, insbesondere ein im Einzelfall anwendbares Handelsvertreterrecht, bleiben unberührt.